Was Sie nach dem NIS-2 Check wissen
Viele Unternehmen wissen, dass NIS-2 wichtig ist. Schwieriger ist die praktische Sortierung: Welche Einstufung ist wahrscheinlich? Welche Systeme, Standorte, Dienstleister und Prozesse sind relevant? Wer trägt Verantwortung, wer dokumentiert Fortschritt und welche Maßnahmen lassen sich technisch sinnvoll anschließen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und zentrale Anlaufstelle für regulierte Unternehmen. NIS-2 Beratung beginnt deshalb mit einer prüfbaren Ausgangslage. dierck ordnet Betroffenheit, Risiken, bestehende Schutzmaßnahmen und organisatorische Lücken, ohne eine rechtliche Konformitätsbewertung zu ersetzen.
Wo NIS-2 im Alltag hängen bleibt
Welche Fragen ein NIS-2 Check klären sollte
Wie dierck von der Einordnung zum Handlungsplan führt
NIS-2-Schulungen für Geschäftsleitung und Mitarbeitende
NIS-2 wird wirksam, wenn Verantwortliche Risiken einordnen und Teams wissen, was im Alltag zu tun ist. dierck verbindet die gesetzlich geforderte Geschäftsleitungsschulung mit individuellen Sensibilisierungsangeboten für Ihre Organisation.
NIS-2 braucht Anschluss an Security und Betrieb
Ein Handlungsplan ist nur hilfreich, wenn daraus umsetzbare Arbeit entsteht. dierck verbindet ISMS, externe ISB-Unterstützung und Schulungen mit den passenden Spezialisten im Verbund: für Schutzmaßnahmen, Infrastruktur, Workplace, Cloud, laufenden Betrieb und weitere Checks.
Häufige Fragen zur NIS-2 Beratung
Nein. dierck unterstützt bei Einordnung, Risikoanalyse, Maßnahmenplanung und technischer Umsetzungsvorbereitung. Eine verbindliche rechtliche Bewertung, finale Betroffenheitsentscheidung oder Konformitätszusage sollte gesondert fachlich beziehungsweise juristisch geprüft werden.
Starten Sie mit einer strukturierten Aufnahme: Branche, Größe, Leistungen, IT-Systeme, Standorte, Dienstleister und kritische Prozesse. Daraus entsteht eine Grundlage, um weitere fachliche Prüfung und nächste Maßnahmen sinnvoll zu planen.
Typische Bausteine sind Scope, Verantwortlichkeiten, Risikoanalyse, technische und organisatorische Maßnahmen, Meldewege, Lieferkettenbetrachtung und Nachweise. Ein ISMS kann diese Bausteine in einen kontinuierlichen, überprüfbaren Sicherheitsprozess überführen.
Ja. Niels Lukoschik ist TÜV®-zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter bei dierck und kann in Ihrem Unternehmen als externer ISB bestellt werden. Er unterstützt dabei, Informationssicherheit, Verantwortlichkeiten, ISMS und Maßnahmen nachvollziehbar zu steuern.
Für Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen schreibt § 38 Absatz 3 BSIG regelmäßige Schulungen vor. dierck richtet Inhalt und Anspruch der Geschäftsleitungsschulung an der BSI-Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung aus. Zusätzlich bietet dierck individuell zugeschnittene Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeitende und Teams an.
Gute Lösungen beginnen mit einem Gespräch.