DigitalPakt 2.0 für Schulträger in Schleswig-Holstein

Bereiten Sie Ihre Schulen jetzt auf die Förderung vor: mit Bestandsaufnahme, Einsatzkonzept, Kostenschätzung und Vergabeunterlagen aus einer Hand.

Reihe von ausgeschalteten Computermonitoren auf einem langen Holztisch in einem hellen Raum mit Bücherregalen im Hintergrund, mehrere orangefarbene Stühle an den Arbeitsplätzen, symbolisiert IT-Systemhaus und Arbeitsplatzlösungen für moderne IT-Umgebungen.

Der DigitalPakt geht in die zweite Runde.

Die Landesregelung steht noch aus, Anträge sind heute nicht möglich, Vorbereitung schon. Wir bringen Schulträger in Schleswig-Holstein in Antragsreife: Bestandsaufnahme, technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, belastbare Kostenschätzung, ausschreibungsfähige Leistungsbeschreibung.


Wo das Verfahren gerade steht

Zwischen Veröffentlichung der Landesregelung und den ersten Bewilligungen bleibt wenig Zeit für Konzeptarbeit, Marktrecherche und Vergabe. Wer erst dann anfängt, verliert ein Jahr. Wer heute Bestand, Bedarf und Kosten sauber vorliegen hat, reicht ein und beschafft.

Bildungsministerkonferenz einigt sich. Bundesweit 5 Mrd. Euro, je zur Hälfte von Bund und Ländern.

Das Kieler Kabinett stimmt zu, die Ministerin unterzeichnet und übermittelt an den Bund.

Der Bund verschickt die finale Verwaltungsvereinbarung an alle Länder zur Unterzeichnung.

Ratifizierung und Landesregelung. Das Ministerium stimmt sich mit Kommunalen Landesverbänden und Schulträgerverbänden ab.

Angestrebter Start der Mittelausreichung an die Schulträger, in einem bürokratiearmen Verfahren.

Landesbezogene Maßnahmen abgeschlossen. Länderübergreifende Vorhaben bis Ende 2033.

insightD TechTalk Q3/26 KI-Governance mit M365 Copilot

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Microsoft Copilot im Einklang mit KI-Governance Effizientes Arbeiten mit Hilfe von Microsoft Copilot im Schulterschluss mit einer KI-Richtlinie. […]

Veranstaltung

Was wir für Schulträger übernehmen

Drei Pakete, einzeln buchbar. Sie können mit dem Check starten und später entscheiden, wie viel Sie abgeben.

Aufnahme der vorhandenen Infrastruktur je Standort: Verkabelung, WLAN, Präsentationstechnik, Endgeräte, Serverraum

Abgleich mit den Fördergegenständen aus Cluster 1 der Verwaltungsvereinbarung

Bewertung der Restnutzungsdauer der Ausstattung aus dem ersten DigitalPakt

Grobkostenrahmen und Priorisierung über den Förderzeitraum bis 2032

Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung

Zielarchitektur mit Standardkonfigurationen, interoperabel, barrierefrei und anschlussfähig an die Landessysteme

Belastbare Kostenschätzung inklusive Eigenanteil und Folgekosten

Leistungsbeschreibungen und Losschnitt für die Vergabe, auf Wunsch mit Einkaufsgemeinschaft

Netzwerk, WLAN mit 3D-Ausleuchtung, Switching, Firewall und Endpoint-Schutz

Beschaffung, Imaging und Rollout von Endgeräten inklusive Mobile Device Management

Präsentationstechnik und Medientechnik in Unterrichtsräumen

Managed Services, Support und Schulungen über die dierck Academy

Neu im DigitalPakt 2.0: IT-Administration und Software sind förderfähig

Im ersten DigitalPakt war Administration nur über eine Zusatzvereinbarung möglich. Jetzt ist der Auf- und Ausbau professioneller Administrations- und Supportstrukturen eigener Fördergegenstand, ebenso unterrichtlich genutzte Software und digitale Bildungsmedien. Auch externe Dienstleister sind erfasst, wenn ein Bezug zur Investition besteht.

Gute Lösungen beginnen mit einem Gespräch.

    Andreas Kreft

    Andreas Kreft

    andreas.kreft@dierck.de